PROJEKTFÖRDERER

Der Aufbau der Online-Nachsorgegruppen wird im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V durch die DAK-Gesundheit gefördert. Für die Gestaltung sowie die Inhalte des Online-Nachsorgeprogramms ist die Selbsthilfeorganisation (selbsthilfe-digital e.V.) verantwortlich